Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, dürfen keine Verträge abschließen. Auch keine Mietverträge für eine Ferienwohnung. Der Vermieter hat in einem Minderjährigen niemanden, den er haftbar machen kann für Schäden oder jedwede andere entstandene Kosten.

Ergo: ein Elternteil schließt den Mietvertrag ab und haftet und die Reise findet statt. Da ja Eltern das größte Vertrauen in ihre Kinder haben, sollte das kein Problem sein. Und als 17jährige sollte man wissen, wie man eine Ferienwohnung (nämlich so, wie man sie vorgefunden hat!!) hinterläßt, so dass der Vermieter die Vermietung nicht bereut.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.