Der Ergebnishaushalt bildelt alle Erträge und Aufwendungen ab. D.h., alle Vorgänge, durch die das Vermögen der Gemeinde vergrößert oder geschmälert wird. Hierbei ist es unabhängig, ob sich dieser Vorgang auf die Kassenlage der Kommune auswirkt. (So werden beispielsweise auch Abschreibungen dargestellt.)

Der Finanzhaushalt stellt alle kassenwirksamen Vorgänge, also Ein- und Auszahlungen, dar. Im Unterschied zum Ergebnishaushalt müssen diese sich nicht zwangsläufig auf die Vermögenssituation der Gemeinde auswirken. Z.B. wird hier auch der Kauf eines Autos dargestellt. Dieser Vorgang wird von der Ergebnisrechnung nicht erfasst, da er lediglich einen "Tausch" von Geld- gegen Sachvermögen darstellt, ohne das Gesamtvermögen der Kommune zu vergrößern oder zu schmälern. Durch den Saldo des Finanzhaushaltes kann letztlich die Veränderung des Kassenbestandes ermittelt werden.

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