War selbst in Oldenburg - Verwaltung und Rechtspflege - war ganz zufrieden dort.

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Wiel alt ist deine Freundin?

Das es in Deutschland das Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt, haben Ihre Eltern und die Vormundschaft das Recht zu bestimmen wo sich deine Freundin aufhalten darf und wo nicht. Die Polizei würde als erstes deine Freundin in "Gewahrsam" nehmen Natürlich nicht sofort mit Handschellen o.ä.. Sollte allerdings Fluchtgefahr bestehen, so ist diese Maßnahme unabdingbar. Anschließend würde wir deine Freundin mit auf die Wache nehmen und befragen weshalb Sie von Zuhause geflohen ist. Evtl. wird Sie geschlagen oder ähnliches. Parallel wird zu der Befragung wird das Jugendamt informiert. In den Meisten Fällen kommt das Jugendamt auch vorbei und bietet einem die Möglichkeit an wenn man gar nicht mehr nach Hause möchte, sich vorerst in einem Jugendwohnheim niederzulassen.

Deine Freundin hat lediglich das Recht auf eine andere Unterkunft, was aber nicht heißt das Sie bspw. bei die wohnen darf. Evtl. zu einem späteren Zeitpunkt, wenn diese mit dem Jugendamt abgesprochen ist.

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Solltest du nicht Vertragsinhaber sein, hast du eigentlich auch keine Berechtigung die Daten zu löschen.

Sollten es aber Daten über deine Person sein, so kannst du den Ersteller dieser Seite darum bitten, die personenbezogenen Daten zu löschen. Verweigert er dies, so empfehle ich Dir einen Unterlassungklage.

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die sperren nicht die karte, sondern dein konto daher kann ich deine aussage nicht nachvollziehen.

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ganz legal ist das nicht wenn du das regelmäigmachst und somit ein geregeletes einkommen hast. das finanzamt wird sich schon melden ;)^^

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