Entweder bist du ein Frust-Fresser, Cola/Limo Trinker und Chips-Konsument oder deine Mutter kocht falsch. Mensch Junge, du brauchst dringend ärztliche Hilfe, vielleicht sogar psychisch.

Viel Glück

der nixkenner

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Also huligulilalala, die Lage sieht folgendermaßen aus. Jede Fundsache ist abgabepflichtig, ( ? ich glaube nicht < 10,- € ) sonst unterliegt der Finder der Fundunterschlagung. Abzugeben ist diese bei dem zustäbdigen Fundamt der Behörde, Verbandsgemeinde, Stadtverwaltung...) Dieses Personal sind Amtspersonen und zur Diskretion verpflichtet. Um dir zu helfen bzw den wahren Eigentümer ausfindig zu machen , müssen sie ja mal irgendwo anfangen, um dich zu ermitteln. Sie wissen ja nicht, wo deine unangenehmsten Stellen in deiner Brieftasche anfangen und aufhören...es ist ihnen auch egal, da deren Aufgabe darin besteht, die Fundsache so unproblematisch an den Mann zu bringen, wie es nur möglich ist. Dazu gehört auch, dass diese zuständige Amtsperson Bestandsaufnahme von der Fundsache machen muss, um Straftaten auszuschließen. Oft geschieht es, dass der "abgebende Finder" beschuldigt wird, dass er sich vor der Abgabe der Fundsache an fehlenden Sacgen bereichert hat, weil der eigentliche erste Finder die, in diesem Fall eine Brieftasche, das Geld rausgeholt hat und dann die Fundsache erneut wegwirft, oft in einen Abfalleimer. Der neue Finder gibt diese Fundsache an, Bestandsaufnahme beim Amt, ....keine Geldwerte vorhanden, aber Person usw, Eigentümer wird benachrichtigt, dass Verlustobjekt abgegeben wurde, dieser geht zum Amt, beschreibt den Gegenstand und nennt den Geldbetrag, der jetzt natürlich fehlt und schon ist der letzte Finder und Abgebender der Fundsache in Erklärungsnot. Die Aufklärun von Fundsachen dauert in der Regel 1 bis 3 Wochen. In deinem Fall tippe ich auf Diebstahl, entweder von einem Kinobesucher oder vom Reinigungspersonal, wobei ich letzteres nicht in Betracht ziehe, da diese Tätigkeit wohl von Menschen ausgeführt wird, die froh sind, dass sie einen Job haben und diesen nicht wegen... man weiß aber nie. Da dir dieses Missgeschick erst gestern passiert ist, würde ich nicht den Kopf hängen lassen. Gib dem Finder oder Dieb erst mal die Gelegenheit und Zeit, sich mit deinem Verlustobjekt auseinander zu setzen. Da der Inhalt deiner Brieftasche persönlicher Art ist, außer Geld, sehe ich schon für dich einen Erfolg der Rückgabe. Ich wünsche dir viel Glück, der nixkenner

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Diese Frage beantwortet das Tierschutzggesetz bewusst in dem : § 1 "§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Wenn der Tierarzt einen "vernünftigen Grund" gefunden hat, steht der Tötung leider nichts mehr im Wege. Gruß, der nixkenner

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