Nach 10 Jahren Tätigkeit ist eine "ungelernte" Mitarbeiterin einer solchen mit abgeschlossener Verkäuferausbildung gehaltlich gleichgestellt. Es gilt also für Dich der Einzelhandels-Tarifvertrag in NRW, höchste zeitliche Einstufung(ich glaube 7 oder 8 Jahre) für gelernte Angestellte im Einzelhandel. Das ist Fakt.

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Ich erinnere mich noch an meine Berufsschule, als der Lehrer genau diese Frage beantwortet hat: MIT GERINGSTEM EINSATZ DAS BESTMÖGLICHE ERGEBNIS ERZIELEN. Alles klar?!

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Verkäufer/in bleibt dies in aller regel der/die ein (berufs-)leben lang. Sollte der/die einmal karriere machen wollen, ist die 3-jährige Lehre in aller regel vonnöten Übrigens kann man die 3-jährige lehre durch intensiven fleiss um 6 monate verkürzen und nach 2 1/2 jahren eine prüfung zum/zur einzelhandelskaumann/frau absolvieren. Dann muß das gesamt-prüfungs-ergebnis allerdings mindestens eine 2 sein.

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