Ich habe ein Fax an die in den AGB unter Widerrufbedingungen angegebene Faxnummer geschickt, und heute (nach 2 Arbeitstagen) die Bestätigung meiner Kündigung per Email erhalten. Das Fax war nicht unterschrieben (laut AGB reicht ja auch Textform) und war über GMX ein per Formular generiertes Fax.

Dir wird die Antwort nicht mehr helfen, aber hoffentlich anderen die diese Frage bei Google finden. Es muss also keineswegs immer ein Brief oder sogar ein Einschreiben sein.

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Bei Überlast fliegt nicht der FI, sondern die entsprechende Sicherung. Ich würde da eher auf einen Fehler im Boiler bzw. der Steckdose wo er drin steckt tippen.

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