Die erste Antwort ist so leider nicht korrekt: Für eine private Veranstaltung - und damit GEMA-seits kostenfrei - gilt grob, daß der Gastgeber jeden Gast persönlich kennen muß. Das stelle ich mir schwierig vor. Zudem gilt auch für das "Private Grundstück", daß mehr oder weniger dafür Sorge getragen werden muß, daß tatsächlich auch keine weiteren Personen zur Feier gelangen (siehe hierzu https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/privatperson.html). Aus dem Vereinsleben ist mir bekannt, daß zumindest für den Ausschank von alkoholischen Getränken eine Lizenz erworben werden muß.

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