Hallo, ich habe da mal ein Anliegen über die ich bislang auf verschiedenen Seiten keine konkrete Antwort gefunden habe, vielleicht kann mir da jemand helfen und zwar bei folgendem Szenario:
Ich bin seit 2 Jahren in der Intensivpflege tätig als Vollzeitbeschäftigte (173,6 Monatsstunden ) bei einem festen Bruttogehalt der sich aus mehreren Faktoren fügt ( Einstiegsgehalt + Weiterbildungen z.B AIP bei Beatmeten Patienten und schließlich der Betriebszugehörigkeit )
Nun ja laut Vertrag heißt es wir arbeiten in einem 5 Tage Modell unsere 40 Stunden die Woche was bei einem 2 Schicht System gar nicht passt.
Unsere Arbeitszeit beträgt täglich geplante 12 Stunden Dienst ( 12,25 bis 12,5 mit Übergabe ) ohne Überstunden.. die passieren auch öfter als geplant ..
Es ist der Bereich außerklinische Intensivpflege in Wohngemeinschaften und nicht die übliche 1:1 Versorgung
Dennoch jetzt zu meinen offenen Fragen:
Wenn ich mal krank bin, wie werden dann die Stunden pro Krankentag berechnet ?
8 oder 12 Stunden ? Denn wenn ich blockweise meine 5 Dienste a 12 h mache würde ich in dem Sinne Minusstunden machen wenn ich diese Tage krank wäre, andersrum wenn ich dann die Tage krank wäre nach den 5 Diensttagen würde ich ja auch auf die Woche frei keine Arbeitszeit bei krank werden bezahlt bekommen nach dem Motto persönliches Pech du bist in deinem "frei" ja krank.. obwohl vertraglich 40 Stunden die Woche gilt :/ was ist nun richtig? Gibt es eine gesetzliche Grundlage dazu ?
Eine ähnliche Frage trifft sich ebenfalls bei dem Urlaubsanspruch zu.. Vertraglich habe ich gewährte 30 Tage .. da mein Arbeitstag aber 12h beträgt, bekomme ich dann pro Arbeitstag auch nur 8 Stunden berechnet oder ist der Arbeitszeitwert 12 Stunden ? Gibt es dort auch geregelte Gesetze ?
Danke schon mal im voraus :)