alle haben das selbe recht ... als sie die straftat taten ging es ja auch ... also müssen sie diese natürlich auch verbüßen
Antwort
Ja, denn...
Antwort
ich denke wenn die liebe stark genug ist .. dann sollte sie auch das aushalten ...gerade derjenige der drinne ist wünscht sich nichts mehr als jemanden der dann zu ihm hält ... egal wielange er da ist
Antwort
man hat sehr viel zeit zum nachdenken ...was man falsch gemacht hat und vorallendingen was man seinen angehörigen draussen damit angetan hat .. auch wenn man nur ein paar wochen da war .. einsam ist man da zwar nicht.. aber es fehlen einen die menschen die man sehr lieb gewonnen hat
Antwort
ja ... allerdings nur in den offenen Vollzug .. in den geschlossenen Vollzug kannst du dem Insassen das Geld auf sein Konto dort zahlen .. womit er dann einkaufen kann
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.