1. Mutter und Vater haben immer einen Umgangsrecht zum Kind. Ob mit oder ohne Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wenn ein (beide) Elternteile zb. Kriminell sind, Drogen und Alkoholkonsum haben, das Kindeswohl gefährden o.ä, dann kann dagegen gesprochen werden, anklagen usw.

Das heißt:

Für den „neue“ Partner/in, gilt fasst das gleiche.

in Deutschland kann jeder frei entscheiden, mit wem er zusammen sein möchte oder nicht, sowie zusammen wohnen, wenn beide das Einverständnis abgegeben haben.

Das bedeutet, wenn deine Freundin schon ein Kind aus vorherige Beziehung hat und du mit den zwei zusammen leben möchtest, spricht nichts dagegen (abgesehen des Mietvertrages / Geld und so weiter)

Der leibliche Vater des Kindes hat dagegen kein Recht, etwas zu sagen. Dass es ihm emotional nicht passt, ist auf eine Seite verständlich aber rechtlich gesehen hat er dagegen nichts zu sagen.

ABER

Wenn du diese Dinge tust, wie oben erwähnt, hat er das Recht und den anspruch des Gerichts gegen dich vorzugehen, da du das Kindeswohl gefährdest. Dann wird man dich der Wohnung verweisen oder die zwei hinaus holen. Kann sein das auf dich rechtliche Strafen / Konsequenzen kommen.

Aber wie gesagt

Wenn du dich an alle Regeln/Gesetze hältst und die Mutter so die Tochter einverstanden sind, dann herzlichen Glückwunsch.

Der Vater hat trotzdem weiterhin das Umgangsrecht für das Kind. Ob der Vater oder das Kind es in Anspruch nehmen, das ist eine andere Geschichte.

aus eigener Erfahrung kann ich sagen, einen Anwalt für alle Fälle immer parat zu haben, ist immer das beste, was man machen kann ❗️

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