sehr komplex, erste Frage: ist deine Schwiegermutter noch verheiratet? Wenn ja, ganz schlecht, wenn nein, Rechtsanwalt einschalten und versuchen, den Typ für unzurechnungsfähig zu erklären (auch nicht einfach). Wenn also eine Scheidung erfolgt, wird ja auch das gemeinsam in der Ehe geschaffene Vermögen aufgeteilt (auch das Haus) Dann muss der, der im Haus bleibt, den Anderen auszahlen. Das kann man dann auch gerichtlich durchsetzen. Das geht dann bis zur Pfändung und bis zum Zwangsverkauf. Ansonsten: Kontakt abbrechen, nicht mehr zum Haus fahren, nicht alleine auf die Strasse, dicke Kette vor die Haustür, nicht aufmachen, wenn er kommen sollte und nur in diesem Fall hilft die Polizei (Hausfriedensbruch). Ansonsten Feuerversicherung fragen, ob das Haus ersetzt wird, wenn der Typ es selber abfackelt. (Im Suff) lg

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