Zitat: ".... Praktisch kommen Sie meistens ohne große Probleme an die für Sie wichtigen Tarifverträge heran, indem Sie sich an die Gewerkschaft wenden, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Die Kollegen dort sind in aller Regel auskunfts- und hilfsbereit. Oft wird noch nicht einmal eine Schutzgebühr für die Übersendung des Tarifvertrages verlangt.Wenn Sie Mitglied der Gewerkschaft sind, haben Sie aufgrund Ihrer Zugehörigkeit zur Organisation sogar einen Rechtsanspruch auf Auskunft.Darüber hinaus sind Gewerkschaft und Arbeitgeberverband gemäß 9 DVO TVG (Durchführungsverordnung TVG) rechtlich dazu verpflichtet, allen von dem Tarifvertrag betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (also nicht nur ihren Mitgliedern) eine Kopie des Tarifvertrages gegen Erstattung der Selbstkosten zu überlassen, wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. ...."
Quelle: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt\_Arbeitsrecht\_Handbuch\_Tarifvertraege.html#tocitem6