also dass hört sich doch schon sehr nach gaunerei an. du schreibst, du hast einen wagen privat an einen kunden verkauft. das wort kunde sagt aus, dass du mehrfach (als Händler) autos verkaufst. rechtlich werde ich unten was dazu sagen. vom gefühl her sage ich, nimm den wagen zurück, mach selbst tüv drauf und verkauf den wagen dann. rechtlich: die gesetzliche gewährleistung (nicht zu verwechseln mit einer garantie!!!) nach $§§ 437,438 BGB kann grundsätzlich zwei jahre geltend gemacht werden. die gesetzliche gewährleistung kann bei einem verkauf unter verbrauchern (jede natürliche person, die ein rechtsgeschäft schließt, das weder ihrer gewerblichen noch selbständigen freiberuflichen tätigkeit zugeordnet werden kann) gänzlich ausgeschlossen werden bei einem verkauf zwischen einem unternehmer und einem verbraucher kann die gesetzliche gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, sondern lediglich bei gebrauchten sachen auf ein jahr verkürzt werden § 475 Abs. 2 BGB. solltest du in dem kaufvertrag irgendeine gewerbliche oder freiberufliche angabe gemacht haben bist du unternehmer im sinne des gesetzes. ich kann mich des eindrucks nicht erwehren, dass wir es bei dir mit "bazargeschäften zu tun haben".

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Du solltest aus eigenem steuerrechtlichem Interesse deine Heirat mitteilen. Wenn Ihr beiden Eheleute von Hartz 4 lebt ist die steuerliche Frage nicht sofort interessant. Bei Heirat können die Eheleute wählen, wer in Steuerklasse III (weniger monatliche Abzüge)geht und wer in Steuerklasse V (hohe monatliche Abzüge). Wenn beide Eheleute etwa gleich viel verdienen sollten beide in Steuerklasse IV gehen, dann sind die monatlichen Abzüge etwa gleich. Die Steuerklassenänderung beantragt Ihr beim Rathaus-Service/Bürgerbüro (Vollmachten und Stammbuch und Perso mitnehmen). Wenn Ihr Euch auf die Steuerkarten noch Freibeträge eintragen lassen wollt (z:B. wei Ihr hohe Fahrtkosten, viel Werbungskosten habt, müsst Ihr dies beim Finanzamt (Formular) und die Steuerkarten beider Eheleute beifügen. Frag noch, wenn was unklar ist.

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