Grundsätzlich: Der Vermieter ist immer verantwortlich den Schimmel in der Wohnung innerhalb einer ausreichend bemessenen Frist zu beseitigen, egal ob dieser auf Baumängel zurückzuführen ist, oder ob man als Mieter selbst schuld ist. Hier liest es sich so, dass Baumängel die Ursache sein können.

Einzig im Hinblick auf die Kostenfrage werden hinsichtlich des Verschuldens Feststellungen getroffen. Ist der Mieter schuld, dann muss der Aufwand des Vermieters für die Schimmelbeseitigung der Mieter tragen.

Kann man sich mit dem Vermieter, wenn dieser tatsächlich Kosten fordert, nicht einigen, dann ist meist ein Streit vor Gericht nicht vermeidbar. Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen zur Feststellung der Schuldfrage.

Wenn der Vermieter jetzt mit der oberflächlichen Schimmelbeseitigung begonnen hat, dann wird damit aber nicht das Problem eines womöglichen weiteren künftigen Schimmelbefalls gelöst, wenn Baumängel ursächlich sind.

Als Mieter muss man trotzdem die Maßnahmen einer oberflächlichen Schimmelbeseitigung dulden - aber nicht immer wieder.

Immer sollte man Schimmelbefall genau dokumentieren, mit Fotos und Zeugen.

Hier ist eine gute Zusammenfassung, was man als Mieter bei Schimmelbefall tun kann: https://www.promietrecht.de/Mangel/einzelne-Maengel/Schimmel/Schimmelbefall-der-Mietwohnung-was-als-Mieter-tun-E3154.htm

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