Führerschein... 2,8 Tonnen Grenze?

Einen schönen guten Morgen zusammen,

meine Frage bezieht sich auf "irgendeine" Grenze beim Fahren von PKW oder KleinLKW.

Ich habe mich schon durchs Netz gelesen wie sonst was... Überall steht, das man mit dem Führerschein der Klasse B Fahrzeuge mit 3,5t zul. Gesamtgewicht fahren darf!

Soweit sogut, das war mir schon klar.

Nun hatten wir gestern in meiner Firma die Diskusion (Handwerksbetrieb), das ein Arbeitskollege (warum auch immer) nur Fahrzeuge bewegen darf die ein zul. Gesamtgewicht von NUR 2,8t haben.

Das heißt, nach seinen Aussagen, er dürfte unsere Sprinter und den KleinLKW (Pritschenwagen) mit einer zul. Gesamtmasse von 3,5t nicht fahren.

Stimmt das denn?

Gibt es wirklich so eine Regelung? Also darf er wirklich diese Fahrzeuge nicht fahren?

Das es früher (sehr lange her) einmal diese Grenze gab mit 2,8t, das weiß ich, diese wurde aber nach EU-Richtlinien auf 3,5t angehoben.

Dazu nochmal ganz "doof" gefragt, kann solch eine Regelung / Begrenzung angefordert / eingeräumt werden, wenn es wegen Punkten oder sonst was zur Erneuerung des Führerscheins kam (MPU und oder so? Sprich, das man als "Strafe" im zul. Gewicht heruntergestuft wird?

Es geht hier eben darum, DARF mein Kollege jetzt mit einem "normalem" Führerschein wirklich nur diese 2,8t Grenze fahren (wenn ja -> WARUM <-) oder darf er wie jeder sont üblich die 3,5t Grenze fahren und somit auch unsere Firmentransporter?

Über eure aussagekräftigen Antworten würde ich mich sehr freuen!

(und bitte keine Antworten wie: "ja man, logo darf er 3,5t fahren" oder sowas, mir geht es hauptsächlich um diese verwirrende Aussage, die irgendwie NIRGENDS nachlesbar ist, er dürfe nur 2,8t fahren... hierzu hätte ich gerne konstruktieve Aussagen die solch eine Beschränkung definieren)

Vielen Dank euch schonmal im Voraus.

Grüße Chris

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Habe das selbe Problem .Cz. Führerschein umgeschrieben auf deutschen Führerschein .Dort steht explizit bis 2,8 to zul. Gesamtgewicht ,und Anhänger ist auch nicht eingetragen .Warum auch immer das so ist. Führerschein von 2004 umgeschrieben auf dt. Führerschein 2015.

Hätte gerne eine Antwort was ich wirklich darf oder ob das dann fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis ist.

Kein Polizist hier der uns mal aufklären kann?

Mit freundlicher Grüßen

M.

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