Deutschland vergibt keine Staatsbürgerschaft nach Geburtsort allein (Ius Soli) sonder nach Abstammung (Ius Sanguinis).

Dein Sohn ist also Deutscher weil du Deutscher bist, nicht weil er in Deutschland geboren ist.

Ob dein Sohn zusätzlich noch die philippinische Staatsbürgerschaft hat ist eine Frage für die philippinischen Behörden, weil die entscheiden wer Staatsbürger der Philippinen wird und wer nicht.

Allerdings lässt Deutschland keine doppelten Staatsbürgerschaften außerhalb der EU zu. Man kann aber Ausnahmen beantragen (Beinehaltungsantrag).

Es gibt allerdings gerade einen Gesetzesvorschlag der das erleichtern soll: https://dw.com/de/doppelte-staatsbürgerschaft-in-deutschland-soll-erleichtert-werden/a-64012344

...zur Antwort