Hallo, ich schreibe derzeit meine Hausarbeit in Jura und komme nicht weiter. Der Sachverhalt ist so: A findet den Zahn eines herrenlosen Hundes und will diesen mitnehmen. Eine Tierärztin meint man könnte den Zahn wieder einsetzen, ohne den Zahn leidet der Hund. A ist das egal, nimmt ihn mit und verliert ihn. T findet diesen. Kann A Herausgabe nach §985 verlangen (unter beachtung von §§90a, 958, 960 BGB und auslegung von §1 TierSchG)