Tatsächlich darf das die Stallbsitzer. Du hast zwar nichts mit den Schulden der Besitzerin zu tun und das Pferd gehört dir auch ab dem Moment in dem du den Kaufvertrag unterschriebst, aber das Pferd wurde wahrscheinlich als eine Art "Pfand" bei Abschluss der Stallmietvertrages hinterlegt. Zumindest war das bei uns am Stall auch so (steht bei uns im Stallmietvertrag). Damit will sich die Stallbesitzerin dagegen absichern das sie auf ihren Kosten sitzen bleibt, falls die Besitzerin nicht mehr zahlen kann (so wie hier in deinem Fall). D.h. das die Stallbesitzerin das Recht hat mit dem Erlös aus dem Verkauf des Pferdes ihre Schulden ausgleichen zu lassen.

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hay

das Lied kommt an der Stelle an der Elsa wegläuft und auf dem Nortberg ihr Eisschloss baut. Das ist direkt nach ihrer Krönung ;)

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hi naja ich denke es kommt darauf an wie lang er ist, wen e dir nur bis knapp zu den augen geht würde ich es seinlassen weil da fallen die befästigungen zu sehr auf, aber wenn du ihn dir hinters ohr tun kannst würde ich sagen ist das kein problem. Ich hoffe die antwort kann dir immerhin ein bischen helfen, und sry für die ganzen rechtschreibfehler....

lg kato0208

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