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Der Verkäufer ist verpflichtet, dass er wahrheitsgemäß Auskunft gibt, ob der Wagen einen Unfall hatte. Hoffen wir, dass er es dann auch tut. Ich glabe man hätte sogar Anspruch auf Rückabwicklung. Nimm Dir auf jeden Fall ein STandardforlular "Kaufvertrag" zur Hand. Damit sind beide Seiten gut abgesichert. http://www.kfz-auskunft.de/formulare/kfz-kaufvertrag.html Ansonsten ist es ein Pluspunkt, wenn der Wagen scheckheftgepflegt ist. Man kann dann ggf. auch in der Werkstatt anfragen, ob immer alles in Ordnung war.