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Antwort
Art. 5 Amtliche Dokumente
1 Ein amtliches Dokument ist jede Information, die:
a. auf einem beliebigen Informationsträger aufgezeichnet ist; b. sich im Besitz einer Behörde befindet, von der sie stammt oder der sie mitgeteilt worden ist; und c. die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betrifft.
2 Als amtliche Dokumente gelten auch solche, die durch einen einfachen elektronischen Vorgang aus aufgezeichneten Informationen erstellt werden können, welche die Anforderungen nach Absatz 1 Buchstaben b und c erfüllen.
3 Nicht als amtliche Dokumente gelten Dokumente, die:
a. durch eine Behörde kommerziell genutzt werden; b. nicht fertig gestellt sind; oder c. zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Also Ja.