Jugendschutzgesetz. Maximal 40h die Woche Maximal 5 Arbeitstage Maximal 8,5h am Tag Arbeitszeit 6-20 Uhr.

Am Wochenende nur wenn es in der Brance üblich ist. In bestimmten Berufen auch abweichende Uhrzeiten erlaubt, z.B. bei Bäckern.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.