Grundsätzlich immer dann, und nur dann, wenn ein wesentlicher Konflikt mit einem Grundrecht anderer besteht.

Also hier: der Konflikt zwischen dem eigenen Recht auf körperliche Unversehrtheit, und dem entsprechenden Recht anderer vor einer vermeidbaren Infektionskrankheit geschützt zu werden.

Hier kommt noch erschwerend hinzu: die Masern wären im Prinzip ausrottbar, wie bereits die Pocken und in absehbarer Zeit die Kinderlähmung, und ab dem Punkt müsste niemand mehr dagegen geimpft werden.

Aber bei den Masern erreichen wir bisher die nötige Impfquote nicht, und so müssen auf noch nicht absehbare Zeit weiter fast alle Kinder dagegen geimpft werden, weil eine kleine Minderheit sich querstellt. Damit sind Impfverweigerer unfreiwillig eigentlich Impfförderer ...
PS: und warum nur bei Masern eine Pflicht? -> weil die anderen Infektionskrankheiten, gegen die wir impfen, entweder weniger ansteckend sind als Masern, und damit auch die bisherige freiwillige Impfquote ausreicht sie langfristig auszumerken (hierzulande zB. bei Kinderlähmung und wohl bald bei den Röteln), oder weil sie nicht ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen werden und damit eine Ausrottung eh nicht möglich ist (zB. Tetanus, Influenza ...)

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