zu deiner zweiten Frage: einen Rechtsanspruch auf Verkürzung gibt es nicht, aber unter vielen Voraussetzungen, wie sie z.B. Dzwen beschrieben hat, ist eine Verkürzung möglich. Schau dir mal die Seite http://www.azubiyo.de/ausbildung/ausbildungsverkuerzung/ an, da ist das prima erklärt. Die hilft dir auch bei weiteren Fragen, die sicher mit deinem Vorhaben kommen werden.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.