Frage
zu deiner zweiten Frage: einen Rechtsanspruch auf Verkürzung gibt es nicht, aber unter vielen Voraussetzungen, wie sie z.B. Dzwen beschrieben hat, ist eine Verkürzung möglich. Schau dir mal die Seite http://www.azubiyo.de/ausbildung/ausbildungsverkuerzung/ an, da ist das prima erklärt. Die hilft dir auch bei weiteren Fragen, die sicher mit deinem Vorhaben kommen werden.