Im Inlandsverkehr gibt es keine Pflicht, einen Personalausweis irgendeiner Privatperson zu zeigen oder gar zur Prüfung auszuhändigen. Dies, was die Bahn seit etwa 2 Jahren bei der BahnCard 25 verlangt, widerspricht der Intention des Personalausweises als Identifizierungsdokument gegenüber Behörden.

Der § 1 des Personalausweisgesetzes ist hier überdeutlich. Unter § 1 PAuswG findest Du den Originaltext bei gesetze-im-internet.de (einem offiziellen Angebot der Bundesregierung). Dort steht: "Sie müssen ihn [den Personalausweis] auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung."

Der Zentrale der Bahn ist dieser Widerspruch gegenüber der Gesetzeslage übrigens bewusst, solange aber niemand die Gewerbeaufsicht verständigt, bleibt es bei dieser unsinnigen Forderung. Um den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen hilft also nur ein Brief an die Deutsche Bahn AG, Abt. Kundenbindung, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt/Main.

Die Deutsche Bahn hat versucht die Personalausweispflicht aus mehreren Gründen einzuführen: + Sie spart ein paar Cent bei der Produkton der BahnCard, die ja als BahnCard 50 First fast bis zu 500 Euro kosten kann + Darüberhinaus reiht es sich in einer lange Reihe weiterer kundenunfreundlicher Maßnahmen ein, mit der die Bahn sich über den einzelnen Kunden erhebt. Es ist also wohl auch eine Frage des Machtspiels des Managements mit den Nutzern. + Sie folgt einem Ritual des ehemaligen Bundesinnenministers Otto Schily, der den Personlausweis auch als zwangsweise vorzulegendes Dokument bei vielen privaten Transaktionen etablieren und daran kräftig verdienen wollte. Bei google findest Du annähernd 2.600 Treffer mit den Stichworten Schily SafeID Insolvenz dazu. HIntergrund: Er wollte mit an einem Privatunternehmen verdienen, was Dienstleistungen zu dieser neuen Art der Zwangsnutzung eines Personalausweises anbietet.

Dies ist zwar einem Minister nicht unbedingt verboten, aber es hat einen ähnlichen Geschmack wie Steinbrücks Honorare.

Deshalb bleibt es rechtlich gesehen bei der Nutzung des Personalausweises nur gegenüber Behörden. Einzige Ausnahmen im Alltagsleben: Altersnachweis bei Kauf von Alkohol/Tabak (da geht auch eine Scheckkarte am Automaten) oder ERÖFFNUNg eines Bankkontos.

Die Forderung der Bahn entbehrt also absolut jeder Rechtsgrundlage, wie ein Mitarbeiter der Bahn auf Anfrage mitteilen musste.

Das Beste ist also ein Brief an die Bahn und eine Kopie an einen Abgeordneten des Verkehrsausschusses, z. B. an Patrick Döring, MdB FDP, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Nur so kann diese unsinnige Regelung gekippt werden. Jedenfalls darf es keine Fahrpreisnacherhebung geben, wenn Du dieser unsinnigen Forderung nicht nachkommst. Notfalls die Polizei rufen und Strafanzeige stellen.

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