Wenn du nur die eine fünf hast, musst du gar nicht ausgleichen. Du darfst nur keine '6' in einem Kernfach haben. Hast du weitere Fünfen, musst du das Kernfach mit einem anderen Kernfach ausgleichen.
Das steht im BW-Erlass: (2) Die Voraussetzungen (gemeint sind die für die Versetzung) nach Absatz 1 liegen vor, wenn im Jahreszeugnis
1.
der Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer 4,0 oder besser ist und
2.
der Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer 4,0 oder besser ist und
3.
die Leistungen in keinem Kernfach mit der Note »ungenügend« bewertet sind und
4.
die Leistungen in nicht mehr als einem für die Versetzung maßgebenden Fach geringer als mit der Note »ausreichend« bewertet sind; trifft dies in höchstens drei Fächern zu, so ist der Schüler zu versetzen, wenn für jedes dieser drei Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist. Ausgeglichen werden können
a)
die Note »ungenügend« in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch die Note »sehr gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note »gut« in zwei anderen maßgebenden Fächern,
b)
die Note »mangelhaft« in einem Kernfach durch mindestens die Note »gut« in einem anderen Kernfach,
c)
die Note »mangelhaft« in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch mindestens die Note »gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note »befriedigend« in zwei anderen maßgebenden Fächern.
Den Link für das gesamte Dokument findest du hier: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/uqq/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction;jsessionid=4745E9FF15CC6DA26BF61D581C376221.jpa4?p1=2&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-RealSchulVersVBWV5P1&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
Aber warum fragst du nicht am besten deinen Lehrer? Ich bin nun auch Lehrer (Niedersachsen) und kenne mich da einigermaßen aus, aber die meisten Antworten hier sind reine Spekulation und helfen dir doch gar nicht weiter...
Viel Erfolg im nächsten Schuljahr!