Auf keinen Fall die EV unterzeichnen, in der die Maßnahme festgelegt ist. Abwarten bis ein Verwaltungsakt kommt, denn der ist nicht sanktionierbar. Ruhig, des guten Willens wegen zu dem Vorstellungsgespräch des Maßnahmeträger gehen. Alles toll finden, aber die Datenschutzvereinbarung ablehnen. Das ist das Recht auf informative Selbstbestimmung, verfassungsrechtlich geschützt. Ist die Datenschutzvereinbarung nicht unterschrieben, darf der Träger keine Berichte weiterleiten über Dich. Damit ist die Maßnahme sinnlos und nicht durchführbar. Zwischenzeitlich der EV widersprechen. Gründe suchen, dass sie Dich nicht qualifiziert. Ein Verwaltungsakt ist eine einseitige Willensaufzwingung, die lt. Urteil nicht sanktioniert werden darf. Ansonsten: wenn Du schon in der Maßnahme bist, dann mindestens 4 Wochen an einem Stück krank machen. Dann sollte den Standards gemäß eine Anfrage des Trägers beim Jobcenter erfolgen, ob die Maßnahme beendet werden soll.

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