Moin,

ganz ohne zu sagen, um welchen Herzfehler es sich konkret handelt, kann man dazu absolut nichts sagen. Du kannst dich zu Beratungszwecken auch bei dem Arbeitgeber erkundigen, der dir vorschwebt, oder du fragst deinen Hausarzt mal, ob der jemanden kennt oder selbst Ahnung hat.

Prinzipiell gibt es zwei Hürden:

Zum einen sind Berufsfeuerwehrleute (zumindest i.d.R.) verbeamtet, d.h. vor der Verbeamtung gibt es eine amtsärztliche Untersuchung, ob du für die Verbeamtung infrage kommst. Böse gesagt und ohne dir das jetzt zu unterstellen: Der Staat übernimmt mit der Verbeamtung die Fürsorgepflicht für dich bis an dein Lebensende. Wenn du direkt 2 Wochen nach deiner Verbeamtung lebenslang dienstuntauglich ausfällst, dann zahlt der Staat dafür, was der natürlich vermeiden möchte. Deshalb fordert der Dienstherr z.B. auch ein zahnärztliches Gutachten, um den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Verbeamtung zu klären.

Zum anderen ist die Feuerwehrlaufbahn mit einer extremen körperlichen Anstrengung verbunden. Wenn du nicht grad z.B. ausschließlich im Innendienst eingesetzt wirst, musst du die Tauglichkeit zum Atemschutzgeräteträger nach G26.3 mitbringen. Diese erfordert nicht nur die körperliche Leistungsfähigkeit, die z.B. in der Ergometrie (EKG auf einem Fahrrad bei entsprechender Leistung) geprüft wird, sondern eben auch die Abwesenheit verschiedener Erkrankungen. Wenn man bspw. an einer Epilepsie leidet, die medikamentös nicht hinreichend eingestellt ist, dann wird man die Voraussetzungen der G26.3 auch bei körperlicher Höchstleistungsfähigkeit nicht erreichen können. Das bedeutet also, es kommt maßgeblich darauf an, welcher Herzfehler vorliegt und ggf. wie die Einschätzung eines Kardiologen hierzu aussieht.

Ich will dir den Mut nicht nehmen und was du tun kannst, habe ich oben beschrieben. Alles weitere wird sich dann zeigen. Falls du noch Fragen hierzu hast, stell sie gern.

Lieben Gruß

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Moin,

das ist abhängig davon, in welchem Zustand der Verunfallte ist. Bei Kreislaufversagen beispielsweise muss der Helm abgenommen werden. Natürlich können Folgeverletzungen auftreten, aber unter Umständen müssen diese in Kauf genommen werden. Ich habe seit ewigen Zeiten keinen Erste-Hilfe-Kurs für Laien besucht und weiß daher nicht, was aktuell beigebracht wird, aber das ist jedenfalls die wesentliche Botschaft.

Lieben Gruß

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