Wirklich mutig (trage sie selbst auch, auch nicht schwul, hätte dort aber sicher eher eine Badehose getragen, wie viel Überwindung hat es Dich gekostet?), aber die Frau hatte kein recht, Dich darum zu bitten, Dich wieder anzuziehen. Auch die Polizei hätte Dich nicht dazu zwingen können, juristisch (183 StGB) keine Erregung ö. Ä.., da es weder exhibitionistisch noch eine sexuelle Handlung war.

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