Also, es sind hier ja viele, viele der Meinung, dass die Spusi NUR von Polizeibeamten durchgeführt wird! Dies ist so nicht richtig! Innerhalb der Polizeidirektion Hannover z.B. sind dies Zivilangestellte, welche als Sachbearbeiter Kriminaltechnik bezeichnet werden. In Hannover sind diese organisatorisch der Kriminalfachinspektion 5 zugeordnet!

Also, man muss in Zeiten des Sparzwanges nicht zwingend Polizeibeamter sein, um bei der Spusi zu arbeiten. Eine förderliche Ausbildung oder Studium (z.B. Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Studium der Kriminalistik o.ä.) hilft aber natürlich um eine dieser Stellen zu erhalten.

Man beachte, dass in FFM sogar bereits Angestellte den Polizeidienst vollziehen und zwar in Form der Stadtpolizei, was viele nicht wissen ist, dass diese Angestellten in Ausübung ihrer Tätigkeit den Polizeivollzugsbeamten per Gesetz gleichgestelltsind!

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Russin

Und wenn Du sagst, Du wurdest "leider in Deutschland geboren"- es wird ja zum Glück niemand gezwungen hier zu bleiben.

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Inzwischen gibt es doch in jedem europäischen Land ganz viele "Schwarzhaarige".

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Beschwerde über Notrufzentrale

Hallo, ich hatte am Samstag einen "Notfall" im Freundeskreis. Einer meiner Freunde hatte einen Zusammenbruch, daraufhin rief eine anwesende Freundin die Notrufzentrale an und berichtete von dem Vorfall. Es war sehr schlimm und keiner von uns verstand was zu machen war. Die Betroffene berichtete von Angstzuständen und dass sie keine Luft bekäme etc. In der Notfallzentrale hieß´es dann, dass wir mit ihr zur Klinik fahren soll. Was wir nicht konnten, weil wir 1.keine Auto hatten 2. 2kleine Kinder von ihr ohne Aufsicht wären (ein pflegebedürftiges Kind und ein 1,8monate altes Kind

Es hieß,dass jetzt jmd zu uns geschickt wird. Wir warteten..und warteten...ca.30mins vergingen (vllt auch mehr) und niemand kam.wir riefen nochmal an..diesmal eine andere Dame. Die uns sagte,dass dies nicht mal weitergeleitet wurde....erst jetzt wird jmd zu uns geschickt.

Unglaublich!!! Wir warteten also umsonst...

Ich möchte mich über diese Sache beschweren. Das kann ja nicht angehen,dass jmd Hilfe braucht und die lage wirklcih schlimm ist (zu dem Zeitpunkt war ja nicht mal bekannt,ob das eine Panikattacke ist oder was). man wird einfach allein gelassen. Wir mussten wirklich mit Mühe erklären,dass wir nicht in der Lage sind in die klinik zu fahren..kein auto...2kinder....

Wisst ihr an wen ich mich da wenden kann? Leider ist mir der Name der ersten Person am TElefon nicht bekannt..sollte doch aber rauszufinden sein,wenn wir den Tag und die ungefähre Zeit wissen,oder?!

Danke für eure Hilfe!

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Man man, hier gibt es aber viele Experten auf diesem Rechtsgebiet.

Der Notruf, die Rettungsleitstelle hat den Sinn und Zweck die Situation zu beurteilen und entsprechend zu handeln. Es heißt nicht, dass immer sofort ein NOTARZT losgeschickt wird, denn es gibt auch RTW, die mit qualifiziertem Personal besetzt sind. Angstzustände und Atemnot können sehr wohl die ersten Zeichen eines echten Notfalls, wenn nicht sogar eines Herzinfarktes (oh ja, den kann man auch in jungen Jahren erleiden), oder Ähnlichem sein. Dementsprechend wäre die Disponentin verpflichtet gewesen, zumindest einen RTW loszuschicken, das Rettungspersonal kann dann gegebenfalls einen Notarzt nachfordern. Es gilt nämlich der Grundsatz, lieber einmal zu viel ausrücken, als einmal zu wenig. Und wenn gerade im näheren Bereich kein Rettungsfahrzeug frei ist, dann muss halt eines aus einem benachbarten Kreis angefordert werden. Eine Strafanzeige kannst Du hier definitiv stellen und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass dieser nachgegangen werden wird.

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Also, zunächst ist der Atemalkoholtest immer freiwillig. Denn bei diesem musst Du mitwirken. Wie soll man Dich auch zum Pusten zwingen? Jedoch würde ich Dir den Test nur anbieten, wenn ich auch hinreichend Anhaltspunkte habe, um bei einer Verweigerung eine Blutentnahme anzuordnen. Dies gilt aber nur bei Trunkenheit im Verkehr, bzw. Verkehrsstraftaten. In diesem Fall hast Du das Recht zu erfahren, welcher Wert gepustet wurde. Je nach dem, was Dir zur last gelegt wird, wurdest Du wahrscheinlich nach dem Test gefragt, um be - oder entlastende Beweise zu sammeln, denn die Polizei sammelt nicht nur Dinge, die Dich belasten, sondern auch die, die für eine Entlastung sprechen. In diesem Fall möchte ich unterstellen, dass Dir der Wert nicht genannt werden muss, denn die Polizei erzählt Dir ja auch sonst nicht jeden Schritt ihrer Ermittlungen. Der Ausdruck des Alkomaten wird an den Vorgang gehängt, hier kannst Du Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt erwirken. Gehe aber davon aus, dass ein hoher Wert eher entlastende Wirkung haben wird. was aber nicht bedeutet, dass man sich die Birne zukippen kann und dann Straftaten begehen kann, denn es gibt auch den Straftatbestand des Vollrausches nach 323a StGB. Zudem kann es auch andere Folgen haben, wenn Du einen recht hohen Wert pustest, aber noch absolut nüchtern wirkst. Dann kann z.B. eine Nachricht an die Führerscheinbehörde erfolgen, da von einer Alkoholabhängigkeit ausgegangen werden kann.

Wenn Du uns nicht mehr sagen magst, ist es schwierig, die abschließend zu beurteilen.

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