Moral (von lat. moralitas „Manieren, Charakter, richtiges Verhalten“) ist die Unterscheidung von Absichten, Entscheidungen und Handlungen in solche, die als richtig (richtig) und als unangemessen (falsch) ausgezeichnet werden.  Moral kann eine Sammlung von Standards oder Prinzipien sein, die von einem Verhaltenskodex einer bestimmten Philosophie, Religion oder Kultur abgeleitet sind, oder sie kann von einem Standard abgeleitet sein, von dem eine Person glaubt, dass er universell sein sollte.

 Moral kann auch spezifisch gleichbedeutend mit „Güte“ oder „Richtigkeit“ sein.

Moralphilosophie umfasst Metaethik, die abstrakte Themen wie moralische Ontologie und moralische Epistemologie untersucht, und normative Ethik, die konkrete Systeme der moralischen Entscheidungsfindung wie deontologische Ethik und Konsequentialismus untersucht. Ein Beispiel für normative ethische Philosophie ist die Goldene Regel, die besagt: „Man sollte andere so behandeln, wie man möchte, dass andere sich selbst behandeln.

Unmoral ist die aktive Opposition gegen Moral (d. h. Opposition gegen das, was gut oder richtig ist), während Amoralität unterschiedlich definiert wird als Unkenntnis, Gleichgültigkeit gegenüber oder Unglaube an bestimmte moralische Standards oder Prinzipien.

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Da Du noch nicht strafmuendig bist hast du nichts strafrechtlich zu befuerchten. Du kannst damit rechnen dass es ein aufklaerendes Gespraech bei der Polizei zusammen mit deinen Eltern dazu geben wird. Im Rahmen der Ermittlungen kann dein Handy ebenfalls beschlagnahmt werden und auch dass der Person an die du es geschickt hast

Waerest du strafmuendig ist das ein Verbrechen das mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 10 Jahren bestraft werden kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html

Tu das in deinem ganzen Leben nie wieder, lass es dir eine Lehre sein und sei froh das du noch unter 14 bist.

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Der Autofahrer ,er hätte unter und hinter dem Auto gucken sollen

Bei Unfällen mit einem Kind unter 7 Jahren haftet der Autofahrer immer voll, selbst wenn das Kind sich "vorsätzlich" unters Auto gelegt hat. § 828 Abs 1 BGB. Diese Norm schließt das Mitverschulden des Kindes aus. Der Autofahrer haftet voll nach § 7 Abs. 1 STVG.

"Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Dies ist eine Gefährdungshaftung. Es kommt nicht auf die "Schuld" des Autofahrers an. Ihn trifft einfach deshalb schon die Haftung, weil er eine gefährliche Sache (das Auto) benutzt und sich mit der Verletzung des Kindes die Betriebsgefahr des Autos realisiert. Also muss er z.B. für die Beerdigung des Kindes aufkommen und ggf. den Eltern Schmerzensgeld für den Verlust zahlen (§ 844 BGB).

Für diese Schäden wird die KFZ Haftpflichtversicherung des Fahrers aufkommen (§ 115 VVG).

Eine Strafrechtliche Haftung aus fahrlässiger Tötung (222 StGB) könnte ebenfalls in Betracht kommen. Der Fahrer hat vor Inbetriebnahme nachzusehen, insbesondere wenn Kinder in der Umgebung des Autos regelmäßig spielen.

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Insolvenz, am besten im Ausland z.B. Lettland wo es leichter als in Deutschland geht und einen die Glaeubiger in Ruhe lassen. Eine Insolvenz in einem anderen EU land muss in Deutschland anerkannt werden (Europaeische Insolvenzverordnung)

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