A2 darf max 35kW fahren (48PS) und ein Leistungsgewicht von max. 0,2. Dann darfst du die Maschine führerscheinrechtlich fahren.

...zur Antwort

Angenommen du bist 53km/h bei erlaubten 30 gefahren, werden dir noch 3km/h abgezogen. Dann sind es 20km/h zu schnell. Bei genau 20km/h zu schnell bekommst du nur ein Bussgeld. Bis 20km/h zu schnell sind es laut Bussgeldkatalog 35€. Das wars.

Aber wenn du 54km/h gefahren bist, dann siehe Bussgeldkatalog

https://www.bussgeldkatalog.org/30-zone/

...zur Antwort

Um ihr nochmal etwas aufzuräumen. Nein, du musst nichts befürchten. Alles unter 21km/h Überschreitung ist weder ein A noch ein B Verstoß. Somit gibt es keine führerscheinrechtlichen, probezeitrelevanten Verstöße.

Es kann sein, dass irgendwann die Führerscheinstelle merkt, dass du in der Probezeit schon des öfteren geblitzt wurdest und kann dann deine Eignung in Frage stellen. Aber das passiert nicht beim 4ten Mal. Und dann gibt es auch nicht gleich ein Aufbauseminar oder eine Probezeitverlängerung.

Guck einfach einmal mehr auf die Geschwindigkeit. Es ist ja eigentlich nicht schwer vernünftig zu fahren. Und wenn 5-8 km/h zu schnell fährst, nicht mal dann wirst du vom Blitzer erfasst.

...zur Antwort

Also es gibt eine Regelung beim begleitendem Fahren mit 17. Da kann man unter gewissen Umständen beantragen, dass man eine bestimmte, festgelegte Strecke z.B. zur Schule alleine mit dem Auto fahren darf.

Dafür gibt es bestimmte Richtlinien.

Bei A1 ab 16, da bin ich mir überhaupt nicht sicher, ob man da sowas beantragen kann. Frag doch sonst mal bei der Fahrschule oder Führerscheinstelle nach.

...zur Antwort

Du benötigst das Original. Du musst immer unterscheiden zwischen dem Führerschein und der Fahrerlaubnis. Du besitzt eine Fahrerlaubnis (ist irgendwo eingetragen, dass du eine Erlaubnis zum Fahren hast), der Führerschein ist einfach diese Karte zum Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis. Hast du diesen Nachweis nicht im Original, musst du ihn nachlegen.

Das Fahren ohne das Original bzw. gar nichts dabei zu haben, kostet in der Regel 10€ Buße und man muss das Original bei der Polizei nachreichen.

...zur Antwort
Hinweis: B-Verstöße haben erst Auswirkungen auf die Probezeit, wenn sie ein  Bußgeld von mindestens 60 Euro zur Folge haben. Liegen sie im Verwarngeldbereich (5 bis 55 Euro)  verlängert sich die Probezeit auch beim wiederholten Verstoß nicht. Auf die Spitze sollten es Fahranfänger dennoch nicht treiben. Bei sehr häufigen B-Verstößen (unter 60 Euro) kann der Führerschein trotzdem entzogen werden.

https://www.bussgeld-info.de/probezeitverlaengerung/

Es handelt sich dabei weder um einen A noch B Verstoß. Grob gesagt, es interessiert niemanden mehr, sobald das Geld bezahlt ist.

...zur Antwort

Hallo!

Grundsätzlich kostet es einem geringfügig weniger, sollte man beide Führerscheine gleichzeitig machen. Denn: Du musst somit nur 1x die 12 Pflichtstunden für das Grundwissen leisten.

Machst du erst A1 und dann B (oder andersrum), dann musst du bei A1 die vollen 12 Stunden wieder ableisten und bei B nochmal den 6 Stunden des Grundstoffs. Du zahlst also 6 Stunden mehr bei der Fahrschule.

Das ist der Unterschied.

...zur Antwort

Hallo.

Du hast eigentlich immer, sobald du die Theorieprüfung geschafft hast, genau ein Jahr um die Praxis zu absolvieren. Schaffst du das nicht, weil du z.B. zu oft durchfällst, muss man den Führerschein von vorne machen.

Allerdings: Durch Corona hat sich das etwas verändert.

Führerscheinprüfungen
Die Fristen werden jeweils um 12 Monate verlängert, sofern diese nicht schon am 01.03.2020 abgelaufen waren.
- Die Frist bis zur Ablegung der Theorieprüfung beträgt somit 2 Jahre
- Bestandene Theorieprüfungen sind somit max. 2 Jahre gültig

https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/aktuell_66784.html

...zur Antwort

Also "Rabatt" gibt es eigentlich nicht. Die Klasse AM ist ja genau genommen kein Führerschein. Man bekommt nur eine Prüfbescheinigung. Probezeit bekommt man mit AM auch nicht.

Wenn du jetzt den A1 Führerschein machen willst, dann musst du alles nochmal machen. Theoriestunden, Praxisstunden, Prüfung. Wüsste nicht, warum die Fahrschule da Rabatte geben sollten.

Wenn du bereits einen Führerschein hast, z.B. die Klasse B, dann sparst du automatisch Geld, weil dir dann das angerechnet wirst und du z.B. nur noch 6 von 12 Stunden Grundstoff leisten musst. Aber bei AM triffst das meiner Meinung nach nicht zu.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.