Hallo zusammen,
Kleine Frage zur Regelung der Fachhochschulreife. Ich habe nach der 11. Klasse das Gymnasium abgebrochen mit einem Schnitt von 1,2 aus persönlichen Gründen und habe ein Zeugnis über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife. Nun mache ich eine Ausbildung um den praktischen Teil zu erhalten (schulische Ausbildung) und wollte wissen, ob die Noten von der Ausbildung mit den Noten aus dem Gymnasium für das Fachhochschulreife Zeugnis verrechnet werden oder ob mein 1,2 Schnitt bestehen bleibt und es lediglich um das Bestehen der Ausbildung geht. Wäre um die Info sehr dankbar!
LG, Palmenkind