Öffentliche Toiletten werden fast nur noch als Unisex-Toiletten erstellt. Sie haben den vornehmen Namen "Next-Generation-Toiletten".

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Hier gibt es 2 Kabinen, die jedoch nicht mit "Damen" und "Herren", sondern mit "Pissoir" und "WC" gekennzeichnet sind - also was sich dahinter befindet und nicht, wer da reingehen soll. Unterschieden wird hier also nicht nach Geschlechtern, sondern nach großem und kleinem Geschäft. Oft sind deshalb die WC-Kabinen kostenpflichtig und die Urinalkabinen (beide von innen abschließbar) kostenlos. Begründet wird dies zum einen mit dem unterschiedlichen Wartungsaufwand und zum anderen mit dem Verhindern von Wildpinkeln.

Aber es gibt auch größere Anlagen mit mehreren Urinal- und WC-Zellen.

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Charakteristisch für eine Unisextoilette ist, dass die Zellen vom Boden bis zur Decke gemauert sein müssen (keine billigen Holzgestelle) und die Urinale ebenfalls in Einzelzellen verbannt sein müssen.

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Jungen und Mädchen sehen da voneinander, dass sie "unten anders gebaut sind" als man selbst.

Das löst aber nicht automatisch sexuelle Ambitionen aus. Vor allem nicht, wenn ich gar keine Beziehung zu der Person habe.

Wenn ich irgendwo ein Fahrrad stehen sehe, setze ich mich ja auch nicht gleich da drauf und fahre damit los, als wenn es meins wäre.

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Bei neu errichteten öffentlichen Toiletten ist das längst Realität. Es gibt keine Vorräume und keine Geschlechtertrennung mehr. Jede Kabine hat von außen ihren eigenen Eingang und ist mit "WC" oder "Pissoir" gekennzeichnet. Das WC ist meist auch behindertengerecht. Evtl. kann der "Eintrittspreis", der an einem Türöffner-Automaten zu entrichten ist,  unterschiedlich sein. Um einem Rechtsstreit über die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen aus dem Weg zu gehen, hängt man die Urinale tiefer und macht auch die Urinaltüren von innen verriegelbar, so dass Frauen nicht aus tatsächlichen Gründen genötigt werden, zum Pinkeln das teurere WC zu nehmen.

Dies betrifft jedoch nur draußen aufgestellte öffentliche Toiletten. Gaststätten- und Arbeitsstättenverordnungen sind jedoch Landessache und daher von Land zu Land verschieden. In der Regel gilt hier: Wände, die nicht von Boden bis Decke gehen, sind nur Scham- und keine Trennwände. Bei einem nur durch Schamwände unterteilten Raum handelt es sich um einen Raum, der nur über eine Beleuchtung und Entlüftung verfügt (sog. Gemeinschaftstoilette). Gemeinschaftstoiletten dürfen nicht von beiden Geschlechtern gleichzeitig benutzt werden. Wechselseitige Benutzung ist aber erlaubt, wenn nicht 2 zur Verfügung stehen. Bei Einzelkabinen ist dies gegeben.

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