Wenn damit verbunden ist, das Du Dir Leistungen erschlichen hast, womöglich auch ohne zu bezahlen, dann kann es übel werden; ist klarer Betrug.

Die Polizei ermittelt nur im Auftrag eines Dritten, d.h. jemand muss eine Anzeige gemacht haben; wer das ist solltest Du selbst wissen.

Wenn es der Telko-Anbieter wegen Nichtzahlen ist, solltest Du die Rückstände schnellstmöglich begleichen, auf den zugehen; Ziel gütliche Einigung, indem Du die Rückstände bezahlst, Zug im Zug mit Rücknahme der Anzeige; sollte deren Verfolgung aber im öffentlichen Interesse liegen, dann wird das nicht klappen.

Das Dumme bei einer Verurteilung wegen Betrug ist, wenn die Geldstrafe (ausgedrückt in Tagessätzen), abhängig von den sonstigen Auffälligkeiten (Vorstrafen etc.) eine gewisse Höhe überschreitet, kommt das in Dein polizeiliches Führungszeugnis; dass solltest Du in jedem Fall vermeiden.

...zur Antwort

nein, er zahlt den anruf aufs festnetz (also nix wegen der flat), du die gebühren von Deinem Festnetz zum Handy (sofern das nicht auch kostenfrei, bei T-com gibt es so was)

...zur Antwort

Die von Dir beschriebene Funktion ist die Modulo-Funktion (danach kannst Du zB mal in wikipedia suchen): http://de.wikipedia.org/wiki/Modulo

Die Modulo-Funtion a mod b gibt den Rest aus der Divion der beiden ganzen Zahlne a und b an, wobei a > b gelten muss. Mathematisch ausgedrückt: a mod b = a - (a div b)*b

Wenn b=2 ist, kann man damit prüfen, ob eine Zahl gerade ist oder nicht. Wenn (a mod 2) = 0 dann ist a gerade, wenn (a mod 2) = 1 dann ist a ungerade.

Das ist der Hintergrund zur Umwandlung von Dezimla in Dualzahlen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.