ein Hund ist keine Katze, für die man keine Steuer bezahlen muss. Wer also (eigentlich) Hundesteuer berappen muss, der darf (muss) für seinen Fiffi auch ein Ticket kaufen. Es sei denn, dass es sich um einen (Blinden-) Führhund handelt. Der fährt nicht nur-, der fliegt auch umsonst mit. Wau, wau!

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Hier noch ein Beitrag zum Kuriosenkabinett des VRR zum Kurzstreckentarif. Ganz abenteuerlich wird es (unter anderem) laut Verbindungsauskunft des VRR bei folgender Verbindung: Essen-Kettwig (TG 45), von der Haltestelle am Strang nach Heiligenhaus (TG 44), Haltestelle Walkmühle. Das sind genau zwei Haltestellen weiter mit der Linie 774 bei einer Fahrzeit von 3 Min. Sinnigerweise werden für diesen Fahrtverlauf die Waben 450 (für Kettwig Am Strang), die Wabe 446 (für Heiligenhaus Walkmühle) und auch die Wabe 442 (für Hösel?!) als zu durchfahrende Waben angegeben. Letztere Wabe wird noch nicht einmal auch nur annähernd "gestreift". Die Angabe für diese KURZSTRECKE: (Na?) Preisstufe B oder statt 1,40 EUR "nur" 4,90 EUR!!!!!!! Für die paar Meter findet sich für diese Kohle sicher ein Sänftenträger. Aber es geht ja auch deutlich billiger. Nur "ein klein wenig" umständlicher. Einstieg an der Haltestelle Am Strang, mit der Linie 774 bitteschön in Fahrtrichtung Kettwig fahren. Ausstieg eine Haltestelle weiter in Kettwig v.d. Brücke an der Ringstraße. Dann läuft man ca. 3-4 Minuten von der Ausstiegshaltestelle zur Abfahrthaltestelle Kettwig v.d. Brücke an der Werdener Str. Von dort dann weiter mit der Linie 772 über die Rötsch und Isenbügel nach Heiligenhaus. In Heiligenhaus steigt man dann am Nassenkamp erneut um und fährt dann wieder mit der Linie 774 (und wieder in Fahrtrichtung Kettwig!) zur Walkmühle. Fahrzeit nur zwischen 46 und 56 Minuten. Und jetzt kommts: Angabe zur Preistufe: (Na?) A2 oder in Geld 2,40 EUR! Dafür wird einem aber auch verdammt was geboten. Hurra!!!!!!!!!!!

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Vom Fragesteller wurde nach den Waben "45" oder "35" gefragt . Das ist sachlich falsch. Wie hier zwischenzeitlich richtig bemerkt wurde, handelt es sich bei "45" (Essener-Süden) und "35" (Essener Norden) um die jeweiligen Tarifgebiete. Waben haben immer dreistellige Nummern. Übrigens gibt es nicht nur aneinander angrenzende- sondern auch überlappende Waben, die auch zu zwei Tarifgebieten gehören können. So ist es theoretisch möglich, mit einem Kurzstreckenfahrschein unter Beachtung des Kurzstreckentarifs (je nach Tarifgebieten 3 oder auch 4 Haltestellen) innerhalb einer (überlappenden) Wabe zwei Städte zu befahren. Früher gab es auch von jedem Tarifgebiet einmal Wabenpläne, die jedem Fahrplanbuch des betreffenden Tarifgebietes beilagen. Die suche ich online schon ewig, bisher aber vergeblich. Ebenfalls ist es online nicht möglich herauszufinden, von welcher Haltestelle man wie weit mit einem Kurzstreckenticket fahren darf. Dazu erhielt ich auch auf eine telefonische Anfrage bei der EVAG nur die lapidare Antwort: "Gucken Sie doch an der Haltestelle auf den Aushangfahrplan!" Sachlich richtig, Kundendienst sechs! Wer also ein Online- oder Handyticket kaufen will, muss vorher zur Haltestelle tippeln. Wer im Online-Tarifsystem die korrekten Haltestellen einer Kurzstrecke eingibt, erhält als Fahrpreisauskunft: Preisstufe A. AH! Sachlich falsch, Kundendienst (zweimal) sechs!

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