Leider sind alle Antworten bis jetzt vollkommen falsch!

Selbst wenn du dein Geschenk eingelöst hast kann man es technisch wie auch rechtlich rückgängig machen!

Technisch:

Für Steam ist das gar kein Problem! Steam muss sogar über solche Optionen verfügen, da es bei entsprechenden Klagen die zu ihrem Nachteil verlaufen massive Probleme hätte diese Klagen durchzuführen.

Rechtlich:

Der Spruch "Geschenkt ist geschenkt wiederholen ist gestohlen" ist leider nur halb richtig!

Normalerweise muss jedes Schenkung bzw. ein Schenkungsversprechen notariell beurkundet werden.

Allerdings kann man die notarielle Beurkundet dadurch umgehen indem man das Geschenk einfach überreicht und durchführt.

Eine Schenkung kann aber selbst dann noch Rückgängig gemacht werden!

z.B. wenn der Beschenkte grob undankbar ist

http://dejure.org/gesetze/BGB/530.html

es gibt aber noch andere rechtliche möglichkeiten.

Aber ich denkemal das es in diesem Fall eher der 530 in betracht kommt.

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