Soweit mir bekannt ist gibt es da eine Ausführliche Antwort unter Google LGF 07/2013 Umgang mit Asbest in Kleingärten! ZU hinterfragen wäre da auch inwieweit der Gartenverantwortliche grob fahrlässig gehandelt hat dir so eine Laube zu verpachten! Und sollte er seine Gartenlauben in der Anlage auch noch bewerben mit dem Slogan " bevorzugt kinderfreundliche junge Familien", dann würde ich sofort eine Anzeige erstatten, oder um Rückabwicklung bzw kostenlose Beseitigung des Giftmülls bestehen !

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