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Antwort
Ein schlachten der Rösser,ist nur erlaubt wenn,eine entsprechende Deklaration als Schlachttier vorliegt.Ansonsten wird der Kardarber in der Tierkörperbeseitigung entsorgt.Ein Pferd darf nur geschlachtet werden,wenn es seinem Equidenpass,als Schlachtpferd ausgezeichnet ist!!! Es gelten dann ganz bestimmte Regelungen
bei der Anwendung von Medikamenten,es dürften nur bestimmte Präparate,
verabreicht werden,dann müssten vor der Schlachtung,lange wartezeiten
eingehalten werden.
Bis die Rückstände der Arzneien,
abgebaut sind,der verzehr von Pferdefleisch,ist aber nicht Gesundheitsschädlich.
Wenn das Pferdefleisch,auf der Verpackung angegeben ist!!!
Darf es da auch drin sein,ist es nicht angegeben,handelt es sich um Betrug.