Also anscheinend spielt hier gefährliches Halbwissen eine große Rolle. Einige sollten sich dem Forum fernhalten, wenn sie nicht die leiseste Ahnung von dem haben, was sie schreiben. Zum eigentlichen Thema: Als Stabsunteroffizier kann man sehr wohl bei der Bundeswehr eingestellt werden. Hierbei läut der Weg vom Wehrdienstberater über das Zentrum für Nachwuchsgewinnung zur Truppe bzw. zur entsprechend vorgesehenen Dienststelle. Voraussetzung ist aber neben dem Bestehen des Tests (dessen Anforderungen nicht sehr hoch sind) eine abgeschlossene Berufsausbildung, so dass eine entsprechende Verwendung auch in der Budneswehr mit dem höheren Dienstgrad vorgesehen werden kann (Bedarf, Eignung). Es handelt sich dabei meist um Unteroffiziere des Fachdienstes (z.B. Köche, Elektriker, Klimatechniker, etc.). Mit einer Hochschulausbildung ist sogar eine Einstellung im Dienstgrad eines Hauptmanns, mitunter auch eines Majors möglich. In der Regel erfolgt vorher eine Eignungsübung, die auch verlängert werden kann. Eine solche wird er wahrscheinlich zunächst abolvieren müssen, um zu sehen, ob die Bundeswehr etwas für ihn ist bzw. der Dienstherr etwas mit ihm anfangen kann.

Hinsichtlich des Urlaubsanspruchs regelt dies die Soldatenurlaubsverordnung (SUV). Dabei handelt es sich um Staffelungen. Ich meine es wären 26 Tage (bis zum 30. Lebensjahr, dann sind es 29 Tage), je nachdem wann er im Jahr einegstellt wird. Wenn er erst zum 01.04. eingestellt werden würde, dann stehen ihm natürlich auch weniger Urlaubstage zu.

Noch ein Hinweis an die Themenstarterin: Es erfolgt keine Ausbildung zum Offizier, sondern er wird irgendwann einmal einen Unteroffizierlehrgang absolvieren. Er will ja uNteroffizier werden und kein Offizier!!!

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