Antwort
Liebe Antwortgeber,
es handelt sich um ein Neubaugebiet. Eigentümer A ist schon eingezogen, hat aber noch keinen kompletten Zaun gebaut. Eigentümer B zieht in ca. 6-8 Wochen ein und hat eine provisorische Absturzsicherung errichtet.
Eigentümer A MUSS einen Zaun errichten. Eigentümer B MUSS verhindern, dass jemand auf seine Rampe fällt.
Noch einmal: Wenn A einen Zaun baut, wäre der gleichzeitig Absturzsicherung für die TG-Rampe (nach gesundem Menschenverstand). Eigentümer B würde sich an den Zaunkosten beteiligen. Aber wie ist das gesetzlich???