Liebe Antwortgeber,

es handelt sich um ein Neubaugebiet. Eigentümer A ist schon eingezogen, hat aber noch keinen kompletten Zaun gebaut. Eigentümer B zieht in ca. 6-8 Wochen ein und hat eine provisorische Absturzsicherung errichtet.

Eigentümer A MUSS einen Zaun errichten. Eigentümer B MUSS verhindern, dass jemand auf seine Rampe fällt.

Noch einmal: Wenn A einen Zaun baut, wäre der gleichzeitig Absturzsicherung für die TG-Rampe (nach gesundem Menschenverstand). Eigentümer B würde sich an den Zaunkosten beteiligen. Aber wie ist das gesetzlich???

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