Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Scheint, dass es wohl erlaubt ist, da es nach erstem Augenschein weniger als 30 Grad Neigung sein sollten.

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Hallo fpe2605, KFZ-Kennzeichen im Carbon-Look sind offiziell zugelassen und MÜSSEN bei der Zulassungsstelle akzeptiert werden.

https://www.youtube.com/watch?v=00IbzufXiNg

Damit Du aber ganz sicher gehst, empfehlen wir Dir, das Prüfzertifikat für die Kennzeichen auszudrucken und griffbereit zu haben, wenn der Mitarbeiter danach fragt. So kannst Du sichergehen, dass alles passt.

Das Zertifikat erhältst Du auf Anfrage von Deinem Hersteller/Online-Shop.

Es schadet auch nicht, wenn man sich vorher bei der Zulassungsstelle erkundigt. Aber in der Regel klappt das sogar ohne weiteres :-)

Das wissen wir, weil wir die Carbon-Kennzeichen selbst herstellen und zum Teil selber zugelassen haben. Außerdem gibt es auch regelmäßig Feedback von unseren Kunden, die problemlos Fahrzeuge mit Carbon-Look KFZ-Kennzeichen zugelassen haben.

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Hallo, das Kurzzeitkennzeichen ist dafür perfekt geeignet.

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Mit diesem kannst Du das Fahrzeug für maximal 5 Tage überführen.

Zum Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens benötigst Du

  •  Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugpapiere
  • Nachweis über eine gültige HU
  • gültige Haftpflichtversicherung (evB)

Die Kosten für das Überführungskennzeichen setzen sich aus den Gebühren der Zulassungsstelle sowie der Versicherungsprämie für die erforderliche Haftpflichtversicherung zusammen.

Hinzu kommen die Kosten für das Prägen des Kennzeichens. Während die Gebühren der Zulassungsstelle in der Regel weniger als 15 Euro betragen, können die anfallenden Versicherungsprämien variieren.

Insgesamt sollte daher mit Gesamtkosten von etwa 60-120 € gerechnet werden.

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Hallo hooksbrooks123, es gibt geprüfte Klett-Kennzeichenhalter zu kaufen!

Wir haben diese in unserem Shop, man kann diese bei uns aber nur in Verbindung mit Kennzeichen kaufen. Wenn Du Dich bei uns meldest, können wir aber gerne eine Ausnahme machen :)

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Die Klett-Halter haften bombenfest und entsprechen der Straßenverkehrsordnung.

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Wenn Du das Kennzeichen bereits reserviert hast, ist es für eine von der Zulassungsstelle bestimmten Zeit, geblockt (5-90 Tage). Das heisst, dass kein anderer das Wunschkennzeichen zur Zulassung verwenden kann.

Du kannst das Kennzeichen, wenn Du oft genug reservieren kannst, nach Ablauf der Reservierungsdauer erneut für Dich reservieren lassen.

Das kannst Du ohne Probleme so lange wiederholen, bis Du Zeit für Deine Zulassung hast.

Ob Du die Kennzeichen, nachdem diese entsiegelt worden sind, möglicherweise nicht behalten. Zulassungsstellen regeln das unterschiedlich.

Du kannst Dir aber auch neue KFZ Kennzeichen kaufen. Da die Kennzeichen ohnehin erneut gesiegelt werden, macht das keinen Unterschied ob es nun die alten oder die neuen sind.

Die entsiegelten Kennzeichen sehen übrigens auch nicht wirklich schön aus, da viele Kratzspuren über den gesiegelten Bereich hinaus vorhanden sind. Es ist möglich, dass eine erneute Zulassung mit zu arg verkratzen Kennzeichen abgelehnt wird.

Nach der Abmeldung wird das Kennzeichen wieder für andere verfügbar, das ist korrekt. Du kannst nach Deiner Abmeldung aber erneut das Wunschkennzeichen für Dich blockieren lassen, mit dem gleichen Prozedere wie bereits oben geschrieben.

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Wie viele andere schon gesagt haben ist es nicht möglich eine Zulassung in einem anderen Kreis oder einer anderen Stadt zu erhalten, an welcher man nicht mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Es ist nämlich so, dass die Kennzeichenkombinationen "aufgeteilt werden". Wenn jetzt jeder wie er möchte den Kreis wechselt, gäbe das ein ganz schönes Verwaltungschaos.

Das ganze ließe sich legal nicht einmal mit einem Zweitwohnsitz, einem "Briefkasten" oder einem freundlichen Zulassungsmitarbeiter umsetzen.

Zentraler Bestandteil einer Zulassung ist immer der Hauptwohnsitz.

Wenn Du ein Wunschkennzeichen im Kreis A reservierst, aber bei B zulassen möchtest, werden das die meisten Zulassungsstellen, aufgrund des höheren Aufwands eher ablehnen.

Aber: Fragen kostet nichts! Wäre es mir besonders wichtig, würde ich einfach mal anrufen.

Nur für den Fall, dass jemand auf lustige Ideen kommt: Bei einer Kennzeichenmitnahme kann man das Wunschennzeichen nur dann übernehmen, wenn der Kreis (nicht das Kennzeichenkürzel) übereinstimmt.

Tut mir leid, aber leider sind die Möglichkeiten in diesem Fall leider (fast) ausgeschlossen.

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