Voraussetzung für eine Zwangseinweisung ist, dass der- oder diejenige eine Gefahr für sich oder andere darstellt. Das ist also nicht ganz so einfach. Lies mal den Thread hier durch, da geht es genau um das Thema http://www.forum-alkoholiker.de/ftopic740.html In einer Antwort wird erwähnt, dass man eventuell eine Pflegschaft beantragen könnte, bei der aber auch das Gericht zustimmen müsste. Vielleicht wäre das aber rein gedanklich schon mal eine Option? Eine knifflige, schwierige und traurige Sache ist es so oder so und ich verstehe deine Gedankengänge absolut.

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