Die Ausbildungsvergütung deiner Freundin wird auf das BAB angerechnet und das BAB auf zustehende mögliche Kosten der Unterkunft. Richtig ist, dass es kein ALG2 im rechtlichen Sinne für die Freundin gibt, aber sie kann einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft erhalten, falls noch ein Restbedarf besteht.09.07.2017
Quelle:
https://www.buergergeld.org/forum/thread/11194-bedarfsgemeinschaft-ausbildung-und-bab/
Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld werden als Einkommen auf die Bedarfe des Auszubildenden angerechnet. Den Antrag auf ALG II stellst Du ebenfalls bei dem Jobcenter an Deinem Wohnsitz.
Quelle:
https://www.igmetall.de/jugend/auszubildende/fragen-und-antworten/wenn-die-ausbildungsverguetung-allein-nicht-reicht#:~:text=Ausbildungsverg%C3%BCtung%2C%20Berufsausbildungsbeihilfe%20und%20Ausbildungsgeld%20werden,dem%20Jobcenter%20an%20Deinem%20Wohnsitz.