Hallo Ich habe vor kurzem meinen Umgang vor Gericht eingeklagt. Meine Tochter ist 4 Jahre alt, ich bin 2 Jahre von meiner Ex getrennt. Ich habe kein Sorgerecht und meine Ex hat mir den Umgang mit meiner Tochter immer wieder erschwert. Das Gericht hat mir den Umgang einmal im Monat von Freitag bis Sonntag zu gesprochen. Zusätzlich verbringt meine Tochter eine Woche ihrer Winterferien und 2 Wochen ihrer Sommerferien bei mir. An den Umgangswochenenden hole ich sie in Schwedt ab, fahr mit ihr nach Jena und am Sonntag wieder zurück. Um dein Umgangsrecht einzuklagen, wendest du dich an das für dich zuständige Amtsgericht. Eine Rechpflegerin wird die Klage für dich aufsetzen und an das Gericht (Wohnort deines Kindes) schicken(alles kostenlos). Nach 3-4 Wochen erhälst du eine Ladung zur Umgangsregelung vor Gericht. Wenn du stattdessen zu einem Anwalt gehst, dauert es doppelt solange und die Kosten nur für den Anwalt betragen ca. 1000€. An Gerichtskosten fallen auf jeden Fall ca.100€ an. Allen Behauptungen zum trotz wird bei der Verhandlung nur über deine Forderungen gesprochen, für "die ganze schmutzige Wäsche" interessiert sich niemand auch nicht der Richter. So wie ich das verstanden habe, hast du einen gute Beziehung zu deinem Kind, also brauchst du auch keine bedenken haben, dass deine Forderungen nicht akzeptiert werden. Mein Erfahrung ist, dass "eine Unterstützung" für die Entscheidung einer Umgangsregelung durch einen Anwalt reine Abzocke ist!

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