Mir ging es in der Oberstufe ähnlich - bei uns war damals "Das Parfüm" dran.

Mehr als die ersten Kapitel konnte ich nicht lesen, hab aber nichts gesagt und die Rezension dann trotzdem ganz gut hinbekommen.

Wir haben allerdings im Unterricht nicht wirklich viel darüber diskutiert, deshalb hat man mir vielleicht nichts angemerkt. Es wusste auch so gut wie keiner etwas davon.

Wenn du mit der Lehrerin gut zurecht kommst, rede mit ihr - meine Klassenlehrerin war damals die 2. Person, der ich was angedeutet hatte. Letzenendes war es für mich die richtige Entscheidung.

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Deine Rentenanspruch wirst du im Falle einer Scheidung auch mit einem Ehevertrag nicht retten können - der Versorgungsausgleich ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn sie mehr verdient als du, möchtest du doch sicherlich auch etwas davon, oder?

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Müssen muss kein stationärer Händler.
Widerrufsrecht greift hier nicht, weil du die Ware ja schon im Geschäft prüfen konntest.

Solche Kunden wie du sorgen dafür, dass der stationäre Handel immer mehr aus den Städten verschwindet.

Aber die Beratung hast du gern in Anspruch genommen, oder?

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