Also Messer wie taschenmesser einhand sind in Österreich nicht als Waffe eingestuft egal ob sie die Klinge feststellbar ist Butterfly ( obwohl balisong der richtige Name ist) springmesser fallmesser gelten als Waffe und der Verkauf und das besitzen ist erst ab 18 erlaub da in Österreich für Waffen kein führverbot besteht kann man ab 18 die Teile auch bei sich tragen mit Ausnahme auf öffentlichen Versammlungen oder wenn das Gericht ein Waffenverbot über die Person verhängt hat wie es mit faustmessern aussieht weiß ich nicht aber da du noch nicht 18 bist spielt das keine Rolle egal ob du in Deutschland oder Österreich lebst und welche Staatsangehörigkeit du hast

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