Grundsätzlich gilt nach dem Bundesdatenschutzgesetz folgendes: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat (§ 4 BDSG). Sie müssen daher grundsätzlich der Weitergabe Ihrer Adresse zustimmen. Ohne Ihre Zustimmung ist die Weitergabe nicht zulässig, sofern nicht das Gesetz die Weitergabe ohne Zustimmung erlaubt.

Gem. § 28 Abs. 3 BDSG ist die Übermittlung personenbezogener Daten - und damit auch Ihrer Adresse - zulässig, wenn die Weitergabe der Daten für Zwecke der Werbung erfolgt und wenn es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt. Da hier offensichtlich alle Daten des Golfclubs weitergegeben wurden, liegt hier eine listenmäßige Erfassung von Daten vor. Die Weitergabe ist nach dieser Vorschrift daher grundsätzlich zulässig.

Jedoch haben Sie die Möglichkeit, der Datenübermittlung zu Werbezwecken zu widersprechen (§ 28 Abs. 4 BDSG). Über dieses Recht sind Sie aufzuklären. Sofern dies nicht erfolgt ist, ist die Datenübermittlung unzulässig. Ein Verstoß gegen das BDSG wäre zu bejahen.

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Ich meinte wenn ich dann mal kein energy drink getrunken habe, bin ich am nächsten Morgen total müde dann.

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