Frage
Antwort
Ich würde statt der Nachbesserung der Sache (Reparatur) eine Nachlieferung einer Mangelfreien Sache (neuer Roller) verlangen. Bei einer Nacherfüllung hat man als Verbraucher das Recht, zwischen diesen beiden Alternativen zu wählen. Und wichtig, der Käufer bestimmt die Art der Nacherfüllung!