Hallo Traumhausplanerin!

Die Antworten unten sind leider sehr unqualifiziert und quatsch, sorry, ist aber leider so! Die Begrifflichkeit 1 1/2 Geschossig ist aus der Umgangssprache und bedeutet, dass man weniger als zwei "Vollgeschosse" baut. Vollgeschosse sind in den Landesbauordnungen definiert und haben besondere Bedeutung im Bezug auf Bebauungspläne. Alles also recht kompliziert für jemanden, der nicht vom Fach ist. Ich denke, dass auch Dein Lehrer diese Frage nicht wirklich korrekt beantworten kann. Da aber "1 1/2 geschossig" lediglich eine Begrifflichkeit der Umgangssprache ist, würde ich mir hier keinen großen Kopf machen und Dein Traumhaus so planen, wie Du es Dir vorstellst!

Um die Verwirrung vollständig zu machen: Ich hatte mal ein Bauvorhaben, bei dem das Gebäude rechnerisch zwei Vollgeschosse hatte, aber nur eins haben durfte (lt. Bebauungsplan). Ich habe bei exakt diesem Haus lediglich eine Dachterrasse überdacht, wodurch es nur noch ein Vollgeschoss hatte... ;-)

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