Hallo Anke, es ist keine Frage wer schuld hat oder nicht, es sind zuerst mal der Architekt und der Unternehmer zu informieren das diese Gewerk ausgeführt hat, die Gewährleistung ist in Deutschland immer bei 5 Jahren ob VOB oder BGB das ist gleich. Bei bewußt eingebauten Mängeln ein Leben lang. Die Beurteilung der Risse kann auch die den Materialhersteller des Aussenputzes sichergestellt und begutachtet werden die haben dafür wenn es ein gutes Unternehmen ihre Fachleute in den Werken für diese Sachen, die kommen auch dafür auf die Baustell.

lg klaus

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